Mittlerweile liegen detailliertere Informationen zur neuen Richtlinie vor. Wichtig zu wissen: Eine direkte, physische Verbindung zwischen Registrierkasse und POS-Gerät wird nicht erforderlich sein. Stattdessen sollen beide Geräte ab dem 1. Januar über die Webseite der "Agenzia delle Entrate" im reservierten Bereich "fatture e corrispettivi" registriert und dort miteinander verknüpft werden. Hierfür werden die jeweiligen Seriennummern der Registrierkasse und des POS-Geräts hinterlegt. Zusätzlich muss auch der konkrete Einsatzort des POS-Geräts angegeben werden.
Auch die zeitlichen Vorgaben stehen fest: Für POS-Geräte, die bereits am 1. Januar 2026 in Verwendung sind (oder bis 31. Januar hinzukommen), muss die Zuordnung innerhalb von 45 Tagen nach Bereitstellung der neuen Web-Prozedur erfolgen (müsste ab März 2026 möglich sein). Für später aktivierte POS-Geräte gilt jeweils der letzte Tag des zweiten Monats nach Aktivierung.
OMBIS pay
Unabhängig von den kommenden Richtlinien sind wir überzeugt, dass eine direkte Integration von OMBIS, Registrierkassa und POS-Gerät deutliche Zeit- und Kostenersparnisse bringt. Gemeinsam mit unserem lokalen Zahlungsabwicklungspartner REHEG können wir diese neue OMBIS-Funktionalität ab Ende November bei Ihnen einführen. Voraussetzung dafür ist die Nutzung eines POS-Geräts unseres Partners REHEG (siehe Anhang).
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Spürbare Zeitersparnis durch den automatischen Datenaustausch zwischen OMBIS und POS-Gerät.
- Automatisches Drucken des Registrierkassenbelegs inklusive aller Zahlungsdetails
- Möglichkeit, die Oberfläche des POS-Geräts im firmeneigenen Design zu gestalten
Das Modul OMBIS pay kann ab sofort bis zum 28. Februar 2026 kostenlos erworben werden. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin und zeigen Ihnen – per Teams oder direkt vor Ort – wie die Bestellung und Einrichtung ablaufen.


